Nach dem erfolgreichen Abschluss des Zulassungsverfahrens als Einrichtung zur Durchführung von Prüfungen der Navigations- und FunkausrüstungenAfter the approval as surveyors of GMDSS radio and navigation equipment by the German maritime agency
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Zulassungsverfahrens als Einrichtung zur Durchführung von Prüfungen der Navigations-, Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72 beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) können wir jetzt Navigations- und Funkanlagen prüfen. Auf Yachten und Sportbooten bis 24 m, die kommerziell genutzt werden, muss die Funkanlage vom BSH abgenommen sein. Bei Yachten ab …