YACHTGUTACHTER UND SACHVERSTÄNDIGE​

Registrierungen für Hochseejachten und Kleinboote unter Schweizer Flagge – Bei Gebrauchtbooten

Registrieren einer gebrauchten Yacht unter Schweizer Flagge

Für die Registrierung von Hochseejachten und Kleinbooten unter Schweizer Flagge ist das Schweizerische Seeschifffahrtsamt in Basel zuständig.

Für die Registrierung einer gebrauchten Jacht ist eine aktuelle Expertise (Gutachten) eines unabhängigen Experten erforderlich. Der Experte muß seine berufliche Qualifikation nachweisen und bestätigt die Seetauglichkeit des Schiffes im Rahmen der Expertise.

Die erforderliche Expertise enthält Angaben zum Zustand des Bootes, eine technische Beschreibung und eventuelle Mängel, die gefunden wurden.

 

Mallorca Marine Surveyors S.L.U. kann Yacht Sachverständige und Gutachter stellen, welche die notwendigen Schiffsexpertisen anfertigen können und durch ihre zentrale Lage im Stande sind, die Liegeplätze auf den Balearen und anderen europäischen Häfen kostengünstig zu erreichen.

Registrierungen für Hochseejachten und Kleinboote unter Schweizer Flagge – Der Flagggenschein

Ausstellung des Flaggenscheins für Hochseejachten

Für die Registrierung von Hochseejachten und Kleinbooten unter Schweizer Flagge ist das Schweizerische Seeschifffahrtsamt in Basel zuständig. Das SSA erteilt einen Flaggenschein für Hochseejachten, nachdem es geprüft hat, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hochseetüchtigkeit muss vorliegen und kann von unseren Jacht Sachverständigen und Gutachtern überprüft werden. Wenn alle dafür erforderlichen Kriterien erfüllt wurden, stellen wir die Bescheinigung der Hochseetüchtigkeit (mit oder ohne Einschränkungen) im Rahmen der Expertise aus.

Der Flaggenschein berechtigt ausschließlich zu Sport- und Vergnügungsfahrten auch auf internationalen Gewässern, wobei der gewerbsmäßige Transport von Menschen und Gütern nicht erlaubt ist. Zudem darf eine Jacht Dritten nur ausnahmsweise zur Benutzung überlassen werden. Das Verchartern ist von Jachten mit dem Flaggenschein ist daher nicht erlaubt.

Unter den folgenden Links finden sich Informationen des SSA für die Registrierung von Hochseejachten:

Merkblatt des SSA bezüglich der Auststellung des Schweizer Flaggenscheins:

https://www.eda.admin.ch/dam/smno/de/documents/Merkblatt%20Flaggenschein%20f%C3%BCr%20Jachten_de.pdf

Minimalanforderungen des SSA für Expertisen:

https://www.eda.admin.ch/dam/smno/de/documents/checkliste-specialists_DE.pdf

Ausrüstungsrichtlinien des SSA für Jachten unter Schweizer Flagge:

https://www.eda.admin.ch/dam/smno/de/documents/Ausruestungsrichtlinien-fuer-Jachten_DE.pdf


Flüssiggasanlagen auf Yachten

Viele Segelyachten sowie kleinere Motorboote sind mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet.

Allerdings ist nicht allen Bootsbesitzern klar, dass diese Gasanlagen regelmäßig gewartet und überprüft werden müssen. Besonders bei Yachten, die im Ausland liegen, werden die Gasanlagen in vielen Fällen nicht geprüft bzw. gewartet.

Das Gefahrenpotenzial, welches von Butan- oder Propangas ausgeht, erfordert das rigorose Einhalten der Gasprüfungsintervalle.

Die Anforderungen an Flüssiggasanlagen auf Schiffen mit deutscher Flagge sind in der „G 608“ Verordnung geregelt.

Die Gasanlage ist vor der Erstinbetriebnahme von einem Sachkundigen, der die Prüfbescheinigung ausstellt, abzunehmen und dann alle 2 Jahre zu prüfen.

Auf den Balearen und auf Wunsch auch in den Revieren rund um die Mittelmeerküste prüfen wir Flüssiggasanlagen und stellen die erforderlichen Prüfbescheinigungen aus, wobei wir die gängigen Verschleißteile auf Lager haben und gegebenenfalls auswechseln können.

 

Consulting

Frequently technical problems are detected by the new owner after a boat was bought.

These problems than lead to unpleasant and time consuming disputes with the seller. We as marine surveyors get called in to survey defects that could have been detected much earlier and before the handover of the yacht.

It is not unusual that brand new boats are delivered to their new owners with defects or lack of performance. Some buyers trust in the assertion of the sales men rather than getting advice from a independent surveyor, before purchasing a leisure craft.

IMGP6845

Kaufberatung

Immer wieder kommt es vor, dass nach dem Kauf einer Yacht technische Probleme auftreten.

Diese Probleme führen häufig zu zeit- und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit den Verkäufern.

Wir als Sachverständige werden dann zu Rate gezogen, um Mängel zu begutachten, die im Vorfeld dieser Konflikte, d.h. in der Bauphase oder vor der Auslieferung aufgefallen wären.

Nicht selten handelt es sich hierbei um neue Boote, die direkt vom Vertragshändler oder der Werft ausgeliefert wurden. Es wird seitens des Käufers davon ausgegangen, dass die Yachten in einwandfreien Zustand übergeben werden. Den Werbebroschüren und Verkäufern wird uneingeschränkt vertraut. Daher empfehlen wir allen Kaufinteressenten einer Yacht dringend, sich im Vorfeld eines Ankaufs von einem unabhängigen Sachverständigen beraten zu lassen.

IMGP6845

Bootszeugnis und Sicherheitszeugnis, Spanien

BZ   Aufgrund unserer neuen Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit und des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven sind wir berechtigt, die Schiffsüberprüfungen und Besichtigungen zur Erteilung der Sicherheitszeugnisse, beziehungsweise Bootszeugnisse durchzuführen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit der BG Verkehr und dem WSV Wilhelmshaven. Den Vercharterern von Yachten am Mittelmeer stehen wir ab jetzt als Besichtiger im Rahmen der Ausstellung des Sicherheitszeugnisses sowie des Bootszeugnisses zur Verfügung.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Zulassungsverfahrens als Einrichtung zur Durchführung von Prüfungen der Navigations- und FunkausrüstungenAfter the approval as surveyors of GMDSS radio and navigation equipment by the German maritime agency

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Zulassungsverfahrens als Einrichtung zur Durchführung von Prüfungen der Navigations-, Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72 beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) können wir jetzt Navigations- und Funkanlagen prüfen.
Auf Yachten und Sportbooten bis 24 m, die kommerziell genutzt werden, muss die Funkanlage vom BSH abgenommen sein. Bei Yachten ab 24 m und SOLAS Schiffen muss das Funksicherheitszeugnis alle 2 Jahre erneuert werden.

After the approval as surveyors of GMDSS radio and navigation equipment by the German maritime agency (BSH) we are now authorized to carry out inspections of radio and navigation equipment on behalf of the “BSH”.
Leisure craft up to 24 m length in commercial use need approval of there radio and navigation equipment by the “BSH”. Leisure craft over 24 m length and SOLAS ships have to renew their radio safety certificate every two years.