Viele Segelyachten sowie kleinere Motorboote sind mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet.
Allerdings ist nicht allen Bootsbesitzern klar, dass diese Gasanlagen regelmäßig gewartet und überprüft werden müssen. Besonders bei Yachten, die im Ausland liegen, werden die Gasanlagen in vielen Fällen nicht geprüft bzw. gewartet.
Das Gefahrenpotenzial, welches von Butan- oder Propangas ausgeht, erfordert das rigorose Einhalten der Gasprüfungsintervalle.
Die Anforderungen an Flüssiggasanlagen auf Schiffen mit deutscher Flagge sind in der „G 608“ Verordnung geregelt.
Die Gasanlage ist vor der Erstinbetriebnahme von einem Sachkundigen, der die Prüfbescheinigung ausstellt, abzunehmen und dann alle 2 Jahre zu prüfen.
Auf den Balearen und auf Wunsch auch in den Revieren rund um die Mittelmeerküste prüfen wir Flüssiggasanlagen und stellen die erforderlichen Prüfbescheinigungen aus, wobei wir die gängigen Verschleißteile auf Lager haben und gegebenenfalls auswechseln können.