Registrierungen für Hochseejachten und Kleinboote unter Schweizer Flagge – Der Flagggenschein

Ausstellung des Flaggenscheins für Hochseejachten

Für die Registrierung von Hochseejachten und Kleinbooten unter Schweizer Flagge ist das Schweizerische Seeschifffahrtsamt in Basel zuständig. Das SSA erteilt einen Flaggenschein für Hochseejachten, nachdem es geprüft hat, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hochseetüchtigkeit muss vorliegen und kann von unseren Jacht Sachverständigen und Gutachtern überprüft werden. Wenn alle dafür erforderlichen Kriterien erfüllt wurden, stellen wir die Bescheinigung der Hochseetüchtigkeit (mit oder ohne Einschränkungen) im Rahmen der Expertise aus.

Der Flaggenschein berechtigt ausschließlich zu Sport- und Vergnügungsfahrten auch auf internationalen Gewässern, wobei der gewerbsmäßige Transport von Menschen und Gütern nicht erlaubt ist. Zudem darf eine Jacht Dritten nur ausnahmsweise zur Benutzung überlassen werden. Das Verchartern ist von Jachten mit dem Flaggenschein ist daher nicht erlaubt.

Unter den folgenden Links finden sich Informationen des SSA für die Registrierung von Hochseejachten:

Merkblatt des SSA bezüglich der Auststellung des Schweizer Flaggenscheins:

https://www.eda.admin.ch/dam/smno/de/documents/Merkblatt%20Flaggenschein%20f%C3%BCr%20Jachten_de.pdf

Minimalanforderungen des SSA für Expertisen:

https://www.eda.admin.ch/dam/smno/de/documents/checkliste-specialists_DE.pdf

Ausrüstungsrichtlinien des SSA für Jachten unter Schweizer Flagge:

https://www.eda.admin.ch/dam/smno/de/documents/Ausruestungsrichtlinien-fuer-Jachten_DE.pdf